Strafrecht Erlangen
Sie müssen für eine qualifizierte und kompetente Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht Erlangen nicht weit verlassen, denn gleich in Nürnberg treffen Sie auf die Anwaltspraxis P. Schmidt. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Patrick Schmidt verfügt über eine fundierte Ausbildung der Rechtswissenschaft, besitzt den Titel LL.M im Fachbereich Wirtschaftsstrafrecht, verfügt über jahrelange Erfahrung in der Tätigkeit als Anwalt und hat in Bezug zum Strafrecht Nürnberg bereits erfolgreich zum Recht verholfen.
Strafrecht Erlangen – Die Aufgabengebiete von Patrick Schmidt
Patrick Schmidt ist auf diese Gebiete des Strafrechts spezialisiert:
- Allgemeines Strafrecht
- Betäubungsmittelrecht (Als BtM Anwalt Nürnberg)
- Jugendstrafrecht
- Sexualstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht
- Verkehrsrecht
Zudem vertritt Patrick Schmidt Sie in Folgendem:
- Allgemeine Strafsachen wie Diebstahl, Betrug oder Beleidigung
- Körperverletzungsdelikte
- Tötungsdelikte
- Geschädigtenvertretung
- Revisionen in Strafsachen
Mit Rechtsanwalt Patrick Schmidt, LL. M. steht Ihnen ein Fachanwalt für Strafrecht Erlangen zur Seite, der über umfangreiche und langjährige Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden verfügt sowie in Strafverfahren jeglicher Art. Unsere Kanzlei umfasst hauptsächlich die Strafvertretung von Einzelpersonen, vertritt aber auch geschädigte Gruppen und Unternehmen.
Ein Ermittlungs- oder Strafverfahren ist eine äußerst belastende und nicht selten existenzbedrohende Situation. Beschuldigte begehen hier oft den Fehler sich um Kopf und Kragen zu reden, um von Ihrer Unschuld zu überzeugen. Dabei können folgenreiche Fehler passieren, welche sich nachträglich nicht so leicht korrigieren lassen. Ich als Anwalt kann daher nur empfehlen, das Schweigerecht zu nutzen und umgehend einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Mit diesem können Sie eine Verteidigungsstrategie austüfteln, um den Tatvorwurf auszuräumen oder zumindest für eine Strafmilderung zu sorgen.
Das Schweigerecht wird nicht als Belastung angesehen, denn Sie sind nicht der Bringschuld verpflichtet, sondern die Strafverfolgungsbehörden müssen für Ihre Tat und Schuld Nachweise erbringen. Zudem gilt im Rechtsstaat die Unschuldsvermutung – ,,Im Zweifel für den Angeklagten“. Wenn keine Nachweise erbracht werden konnten, gilt der Beschuldigte als unschuldig. Zudem ist es wichtig von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, denn Aussagen, die vor Polizei und Gericht getätigt werden, lassen sich grundsätzlich nicht mehr zurücknehmen. Je früher Sie sich einen fachkundigen Strafverteidiger suchen und sich von ihm beraten lassen, desto eher können Fehler vermieden und auf das Verfahren zu Ihrem Gunsten eingewirkt werden.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht Erlangen ist insbesondere auf die Geschädigten- und Opfervertretung spezialisiert und erbringt im Zuge dessen folgende Leistungen:
- Beratung vor der Anzeigenerstattung
- Die Stellung von Strafanzeige sowie Strafanzeige
- Die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung
- Die Nebenklagevertretung
- Betreuung von Haftmandaten
Ich stehe als Rechtsanwalt für Strafrecht Erlangen und Umgebung sehr gerne zur Verfügung und helfe Ihnen Ihr Recht durchzusetzen. Zudem berät die Rechtsanwaltskanzlei in Sachen Strafrecht Fürth, Schwabach, Ansbach und weitere Städte in der Umgebung sowie bundesweit. Strafrecht Erlangen? Rufen Sie meine Anwaltspraxis unter der Rufnummer 0911 – 621 7979 0 für einen unverbindlichen ersten Kontakt an.
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