Allgemeines Strafrecht
Der Begriff Allgemeines Strafrecht unterliegt keiner bestimmten Definition. Vielmehr können darunter sämtliche Tatvorwürfe verstanden werden, die einerseits dem Strafgesetzbuch – also beispielsweise nicht dem Betäubungsmittelgesetz, AntiDopingmittelgesetz, Straßenverkehrsgesetz, etc. – entstammen und andererseits in einer gewissen Häufigkeit auftreten.
Der bayrischen Kriminalitätsstatistik zufolge stellten im Jahr 2016 nahezu zwei Drittel sämtlicher Straftaten Vermögensdelikte und Rohheitsdelikte dar. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht ist man bereits aufgrund deren Häufigkeit überdurchschnittlich oft mit solchen Deliktsgruppen befasst, wobei sich das Verteidigungsspektrum von Bagatelldelikten bis hin zu schweren und komplizierten Fallgestaltungen sowie Verbrechen aus dem allgemeinen Strafrecht zieht.
Zum Allgemeinen Strafrecht gehören insbesondere folgende Tatvorwürfe, die regelmäßig von der Strafrechtskanzlei P. Schmidt aus Nürnberg verteidigt werden:
- Beleidigung § 185 StGB
- Betrug § 263 StGB
- Brandstiftung § 306 StGB
- Computerbetrug § 263a StGB
- Diebstahl § 242 StGB
- Erpressung § 253 StGB
- Falsche uneidliche Aussage § 153 StGB
- Körperverletzungsdelikte §§ 223ff. StGB
- Nötigung § 240 StGB
- Raub § 249 StGB
- Sachbeschädigung § 303 StGB
- Tötungsdelikte §§ 211ff. StGB
- Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort § 142 StGB
- Urkundenfälschung § 267 StGB
- Unterschlagung § 246 StGB
- Untreue § 266 StGB
Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, so ist darauf hinzuweisen, dass Ihnen ein Schweigerecht zusteht und Sie sich im deutschen Strafrecht nicht selbst belasten müssen. Ebenso steht Ihnen das Recht zu, sich eines Rechtsanwalts für Strafrecht als Strafverteidiger zu bedienen und diesen jederzeit zu beauftragen.
Als erfahrene Strafverteidiger raten wir Ihnen, von Ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen kompetenten Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren. Nichts ist ärgerlicher, als durch unbedachte Äußerungen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden und aufgrund unzureichenden Informationsstandes Ihre eigenen Verteidigungschancen zu verschlechtern.
Nach einer ersten Fallbesprechung und der Klärung der Verteidigungsübernahme wird Akteneinsicht erlangt. Auf dieser Basis kann in aller Ruhe das weitere Vorgehen entschieden und die Verteidigungsstrategie abgestimmt werden.
Unter der Rufnummer 0911 – 621 7979 0 können Sie unverbindlich Kontakt zur Strafrechtskanzlei P. Schmidt aufnehmen. Als Fachanwalt für Strafrecht und erfahrene Strafverteidiger aus mehr als 1000 Strafverfahren bieten wir Ihnen eine kompetente und professionelle Strafverteidigung. Rufen Sie uns an.
Ihr Anwalt für Strafrecht Nürnberg.
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