Kanzlei für Strafrecht

und Strafverteidigung

Rechtsanwalt Patrick Schmidt
Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Nürnberg

0911 - 621 7979 0

Rechts- und Fachanwalt für Strafrecht

Die Anwaltskanzlei P. Schmidt vertritt und verteidigt Sie bei sämtlichen Vorwürfen auf dem Gebiet des Strafrechts, Wirtschaftsstrafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts, z.B. in:

  • Allgemeinen Strafsachen: Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Beleidigung, …
  • Betäubungsmittelstrafsachen BtMG: Anbau, Handel, Einfuhr, …
  • Sexualstrafsachen: sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, …
  • Körperverletzungsdelikten: vorsätzliche, gefährliche, schwere, fahrlässige Körperverletzung
  • Tötungsdelikten: Totschlag, Mord, versuchter Totschlag, Fahrlässige Tötung, …
  • Steuerstrafverfahren: Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Zolldelikte, …
  • Wirtschaftsstrafverfahren: Insolvenzdelikte, Beitragsvorenthaltung, Arztstrafrecht, …
  • Verkehrsstrafsachen: Unfallflucht, Nötigung, Gefährdung, Trunkenheit im Verkehr, …
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten: Geschwindigkeits-, Abstands-, Rotlichtverstöße, …
  • Geschädigtenvertretung: Strafanzeige, Nebenklage, Schadensersatz, …
  • Revisionen in Strafsachen

Mit Strafverteidiger Patrick Schmidt, LL. M. steht Ihnen ein auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt zur Seite, der über eine professionelle strafrechtliche Ausbildung und umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden und Strafverfahren jeglicher Art verfügt.

Kündigt sich ein Strafverfahren an oder ist ein Ermittlungsverfahren anhängig, ist dies für die Betroffenen eine sehr belastende, teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Dies gilt sowohl für den Beschuldigten als auch für die Angehörigen, insbesondere, wenn es zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt, wichtige Gegenstände und Unterlagen beschlagnahmt werden oder nachteilige berufliche Konsequenzen mit dem Strafverfahren verknüpft sind. Natürlich bereitet auch schon die drohende Straferwartung erhebliche Sorgen und Anspannung.

Obwohl schwere Konsequenzen mit einem Strafverfahren einhergehen können, machen Beschuldigte dennoch oft mangels besseren Wissens sowie aufgrund von Fehleinschätzung und Belastung sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Daher empfehle ich als Rechtsanwalt für Strafrecht Nürnberg und Umgebung zwei Grundsätze zu beachten:

  • Schweigerecht nutzen!
  • Rechtsanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger kontaktieren!

An erster Stelle gilt es, nachteilige Fehler im Umgang mit dem Tatvorwurf und den Strafverfolgungsbehörden zu vermeiden. Anschließend ist sorgfältig und überlegt die Verteidigungsstrategie zu organisieren, um den Vorwurf entweder ganz auszuräumen oder in jedem Fall die Folgen des Strafverfahrens zu minimieren.

Als Beschuldigter haben Sie das Recht gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht keine Aussage zu machen. Ihr Schweigen darf auch nicht zu Ihren Lasten ausgelegt werden, denn Sie sind nicht verpflichtet an Ihrer eigenen Überführung mitzuwirken. Nicht Sie sind in der Bringschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörden, da diese den Nachweis der Tat und der Schuld führen müssen. Im Rechtsstaat gilt die Unschuldsvermutung!

Aussagen, die Beschuldigte gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht tätigen, sind in der Regel nicht mehr zurückzunehmen. Sie bilden oftmals den Anknüpfungspunkt für weitere Ermittlungsmaßnahmen und sind die Grundlage für den Abgleich mit Zeugenaussagen und sonstigen Ermittlungsergebnissen.

Wenn Sie mit strafrechtlichen Vorwürfen konfrontiert werden, gilt es deshalb sorgsam zu überlegen welche Schritte Sie als nächstes wählen. Überstürzen Sie nichts, sondern lassen Sie sich umfassend von einem im Strafrecht erfahrenen Rechtsanwalt beraten. Sie haben ein Recht auf Verteidigung.

Vermeiden Sie Fehler und schaffen Sie durch Akteneinsicht über einen strafrechtlich fachkundigen Rechtsanwalt „Waffengleichheit“ und Informationsgleichstand mit den Strafverfolgungsbehörden.

Erst nach umfassender Akteneinsicht und sorgsamer Überlegung kann die Entscheidung getroffen werden, ob und wie zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen wird. Mit der Entscheidung über die Einlassung zum Tatvorwurf werden die Weichen für das Strafverfahren gestellt. Je zeitiger Sie sich des Beistands eines fachkundigen Strafverteidigers versichern, desto besser stehen die Chancen auf das Verfahren einzuwirken, Fehler zu vermeiden, Ihre Rechte durchzusetzen und ein zufriedenstellendes Ergebnis zu erzielen.

Als auf das Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt bietet Ihnen Strafverteidiger Patrick Schmidt unter der Rufnummer 0911 - 621 7979 0 unverbindlichen ersten Kontakt. Nutzen Sie dieses Angebot!

Strafrechtsthemen

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90403 Nürnberg

Tel.: 0911 – 621 7979 0
Fax: 0911 – 621 7979 9
eMail: kanzlei@p-schmidt.info

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Festnahme: 0176 703 027 62

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