Kanzlei für Strafrecht

und Strafverteidigung

Rechtsanwalt Patrick Schmidt
Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger aus Nürnberg

0911 - 621 7979 0

Anklageschrift

Haben Sie eine Anklageschrift erhalten? Spätestens zu diesem Zeitpunkt sollten Sie sich mit Ihrer Verteidigung befassen und einen im Strafrecht fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Rechtsanwalt Patrick Schmidt steht Ihnen in Sachen Strafrecht Nürnberg und Umgebung als kompetenter und erfahrener Strafverteidiger zur Verfügung – rufen Sie uns unverbindlich an 0911 – 621 7979 0.

Die Erhebung der Anklage ist eines der bestimmenden Ereignisse im Ablauf jedes Strafverfahrens. Sie markiert den Abschluss des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft und zugleich den Übergang ins Zwischen- bzw. Eröffnungsverfahren bei Gericht. Mit Anklageerhebung geht die Strafsache an das Gericht über und es wird dessen Verantwortlichkeit für den Fortgang des Verfahrens begründet. Das Gericht entscheidet zunächst über die Eröffnung des Hauptverfahrens.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn sie aufgrund der Ermittlungen zu dem Schluss gelangt, dass der Beschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist – sie also die Überzeugung gewinnt, dass im Falle der Durchführung der Hauptverhandlung die Verurteilung des nun Angeklagten überwiegend wahrscheinlich erscheint. Die Anklageerhebung erfolgt bei sämtlichen Straftaten, beispielsweise bei Körperverletzungsdelikten, Diebstahl, Betäubungsmitteldelikten, etc.. Zu einer Gerichtsverhandlung beim Amtsgericht kommt es aber auch bei der Einspruchseinlegung im Bußgeldverfahren gegen einen Bußgeldbescheid oder bei Einlegung des Einspruchs gegen einen Strafbefehl. Der im Bußgeldbescheid oder im Strafbefehl skizzierte Sachverhalt stellt den Anklagevorwurf dar.

Die Einreichung der Anklageschrift bei Gericht erfolgt nach Abschluss der Ermittlungen, sodass eine nachfolgende Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft in der Regel nicht erfolgt.

Spätestens mit Erhalt der Anklageschrift sollten Sie sich zielgerichtet mit Ihrer Verteidigung befassen. Regelmäßig wird mit Zustellung der Anklageschrift der Angeklagte darauf hingewiesen, dass innerhalb einer bestimmten Frist Beweiserhebungen beantragt oder Einwendungen gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens vorgebracht werden können. In bestimmten Fällen – zumeist, wenn eine Straferwartung von über einem Jahr Freiheitsstrafe im Raum steht – erfolgt der Hinweis, der Angeklagte möge dem Gericht einen Rechtsanwalt seiner Wahl als Pflichtverteidiger benennen.

Nach Erhalt der Anklageschrift sollten Sie sich möglichst frühzeitig an einen fachkundigen Strafverteidiger wenden, um sämtliche noch offenstehenden Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen. In erster Linie gilt es zeitnah Akteneinsicht zu erlangen. Darauf aufbauend ist die Verteidigung zu organisieren und, je nach Sach- und Rechtslage der Eröffnung des Hauptverfahrens durch das Gericht, entgegenzutreten oder das Hauptverfahren im Sinne des Angeklagten bereits im Zwischenverfahren vorzubereiten. Gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens können Einwendungen in Form von Mängeln der Anklage, der Verjährung, des Strafklageverbrauchs etc. erhoben, eine Verteidigungsschrift abgegeben, der hinreichende Tatverdacht und die unzureichende Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft angegriffen, Beweisanträge gestellt sowie weitere Verteidigungsmöglichkeiten wahrgenommen werden.

Auch nach Erhalt der Anklageschrift kann ebenso, wie im Ermittlungsverfahren, mangels Kenntnis des Akteninhalts nur nachdrücklich vor der Abgabe einer eigenhändigen Stellungnahme an das Gericht gewarnt werden. Die Gefahr der Selbstbelastung und der nachteiligen Verfestigung der Ermittlungsergebnisse sind unter allen Umständen zu vermeiden. Um Ihre Verteidigung fachkundig und ergebnisorientiert zu verfolgen, ist es angeraten, unmittelbar nach Zustellung der Anklageschrift Kontakt zu einem im Strafrecht versierten Rechtsanwalt aufzunehmen.

Ihr Anwalt Nürnberg.

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