Fachanwalt für Strafrecht aus Nürnberg
Rechtsanwalt Patrick Schmidt aus Nürnberg ist Fachanwalt für Strafrecht und zugleich Master of Laws Wirtschaftsstrafrecht.
Die Rechtsanwaltskammer Nürnberg verlieh ihm den Titel Fachanwalt für Strafrecht aufgrund seiner besonderen theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen auf dem Gebiet des gesamten Strafrechts und der Strafverteidigung.
Besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen liegen dann vor, wenn diese im Strafrecht und der Strafverteidigung erheblich das Maß übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und die praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Im Ergebnis bringt der Titel des Fachanwalts für Strafrecht zum Ausdruck, dass der Rechtsanwalt für Strafrecht aufgrund stetiger Fortbildung über die aktuellste Rechtsprechung informiert ist und eine Vielzahl von durchgeführten Ermittlungsverfahren, Strafverfahren und Gerichtsverhandlungen, insbesondere vor Gerichten höherer Ordnung (Schöffengericht, Landgericht (kleine Strafkammer, große Strafkammer sowie Schwurgericht), Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof nachweisen kann.
In der Praxis kann davon ausgegangen werden, dass die Mandatierung eines Fachanwalts für Strafrecht die Gewähr dafür bietet, dass der Fachanwalt über die Verteidigungserfahrung aus einer Vielzahl bereits durchgeführter Strafrechtsfälle und Gerichtsverhandlungen verfügt und darauf aufbauend auch in Ihrer Angelegenheit die erfolgsversprechendste Strategie und das beste weitere Vorgehen erarbeiten wird.
Ihr Anwalt für Strafrecht Nürnberg.
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